Rechtliche Rahmenbedingungen -Trägerschaft und Rechtsform

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Intro

Grundsätzlich ist es zwar möglich für den Aufbau und die Weiterentwicklung der nationalen Gesundheitsplattform auf einer bereits bestehenden rechtlichen Struktur aufzusetzen. Allerdings sprechen der innovative Charakter und die vielgestaltigen Aufgaben eher dafür, eine beziehungsweise vielleicht sogar mehrere neue Rechtsformen zu schaffen.

Was ist bei der Auswahl der richtigen Rechtsform zu beachten?

Bei der Auswahl der Rechtsform der Nationalen Gesundheitsplattform ist es wichtig zu berücksichtigen, welche Eigenschaften die Plattform ausweisen soll. Denn das Gesellschaftsrecht bietet ganz grundsätzlich unterschiedlichste Rechtsformen an, die jeweils mit bestimmten Vor- und Nachteilen verbunden sind. Wichtig dürfte es in jedem Fall sein, dass die Plattform handlungsfähig ist. Deshalb sollte lediglich eine Rechtsform gewählt werden, die eine eigene Rechtspersönlichkeit hat, also selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann.

Dann dürfte es dem Leitbild der Plattform entsprechen, dass diese gemeinwohlorientiert ist, also im Gegensatz zu rein gewinnwirtschaftlich orientierten Vorgaben. Auch hier gibt es Rechtsformen, die diesem Leitbild eher oder weniger verpflichtet sind.

Und schließlich, dies dürfte der wichtigste Aspekt sein, dürfte nur eine Rechtsform infrage kommen für das Vorhaben, die eine gewisse Flexibilität vermittelt. Denn voraussichtlich wird die Plattform künftig Aufgaben wahrnehmen sollen, die zum Zeitpunkt ihrer Entwicklung noch nicht fixiert sind. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass eine Rechtsform gewählt wird, unter der private wie auch staatliche Akteure zusammenwirken können.

Welche Organisation könnte die Trägerschaft übernehmen?

Grundsätzlich ist es zwar möglich, für den Aufbau und die Weiterentwicklung der Nationalen Gesundheitsplattform auf einer bereits bestehenden rechtlichen Struktur aufzusetzen. Allerdings sprechen der innovative Charakter und die vielgestaltigen Aufgaben, die die Plattform künftig voraussichtlich wahrnehmen soll, eher dafür, eine bzw. vielleicht sogar mehrere neue Rechtsformen zu schaffen.

Was sind die Vor- und Nachteile einer privatrechtlichen gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft?

Öffentlich-rechtliche Rechtsformen stehen prinzipiell nur staatlichen Stellen zur Verfügung. Das heißt, nicht jedermann kann eine solche Rechtsform wählen, sondern nur Stellen, die Teil des Staates sind, auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. Öffentliche Rechtsformen genießen zwar bestimmte Privilegien, zum Beispiel hinsichtlich ihrer Finanzierung oder ihren Entscheidungsfindungsprozessen.

Andererseits gehen mit diesen Privilegien auch gewisse Kehrseiten einher. Insbesondere sind diese Rechtsformen tendenziell weniger flexibel bzw. wandlungsfähig. Dies bedeutet konkret, dass wenn solche Vorhaben neue Aufgaben wahrnehmen, dies tendenziell auch erfordert, dass ihre gesetzliche Grundlage angepasst wird. Außerdem können öffentlich-rechtliche und private Akteure nicht ohne weiteres gemeinsam unter dem Dach öffentlich-rechtlicher Rechtsformen zusammenarbeiten.

Welche Empfehlungen ergeben sich daraus für den Organisationsrahmen einer nationalen Gesundheitsplattform?

Bei dem Organisationsrahmen für die nationale Gesundheitsplattform sollte eine Rechtsform gewählt werden, die handlungsfähig ist, also eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweist. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen scheinen für die Plattform weniger geeignet zu sein. Vorzugswürdig erscheinen hier eher privatwirtschaftliche Rechtsformen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es ist auch denkbar, unterschiedliche Aufgaben bzw. Geschäftsfelder der nationalen Gesundheitsplattform durch unterschiedliche Gesellschaften wahrnehmen zu lassen, die dann jeweils auch unterschiedliche Rechtsformen haben können. Diese Gesellschaften können dann wiederum unter einem gemeinsamen Dach einer Holding zusammengeführt werden.

Disclaimer

Die in dem Interview getroffenen Aussagen beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in Deutschland. Sie stellen einen Leitfaden und gerade keine individuelle Rechtsberatung dar, die über das Projekt Trusted Health Ecosystems hinausgeht.

Inhalt

Expertin

Prof. Dr. Laura Schulte arbeitete während ihrer Promotion an einem Lehrstuhl für Verfassungsrecht als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Sie promovierte zu einem datenschutzrechtlichen Thema und forschte hierzu unter anderem auch an der Queen Mary School of Law in London. Von 2020 bis 2023 war sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei BRANDI-Rechtsanwälte am Standort Bielefeld und dort im Fachbereich IT- und Datenschutzrecht tätig. Seit August 2023 ist sie Professorin für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Bielefeld.

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