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In Nutzen investieren: Finanzierungsmodelle für Gesundheitsökosysteme

Dr. Sebastian Krolop
Dr. Marko Queitsch

Die Realisierung der im Projekt „Trusted Health Ecosystems“ entworfenen Vision einer nationalen Gesundheitsplattform dürfte an vielen Stellen finanziellen Nutzen stiften und einen Beitrag zu einer wirtschaftlichen Gesundheitsversorgung leisten. Sie setzt aber auch ein nachhaltiges und unabhängiges Finanzierungsmodell voraus, das die erforderlichen Spielräume für den Aufbau, den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklung schafft. Die Lösung liegt vermutlich in einer Kombination unterschiedlicher Finanzierungsansätze.

Digitale Ökosysteme können im Gesundheitswesen auf vielfältige Weise Nutzen stiften: Die Vernetzung aller Akteure und die Bereitstellung digitaler Daten schaffen Transparenz und ermöglichen personalisierte Versorgungsangebote. Vollständig integrierte Gesundheitsangebote verbessern zudem das Nutzererlebnis. Nicht zuletzt erleichtern vereinfachte Abläufe und digitale Unterstützung die Arbeit des Gesundheitspersonals.

Wie groß der finanzielle Nutzen eines digitalisierten Gesundheitswesens ist, zeigt eine Analyse von McKinsey, die das ökonomische Potenzial in Deutschland auf rund 42 Milliarden Euro pro Jahr beziffert (McKinsey & Company 2022). Digitale Ökosysteme sind hier zwar nicht der einzige Hebel, um dieses enorme Potenzial zu erschließen, doch sie könnten einen wichtigen Beitrag leisten. Zum Beispiel indem sie den Digitalisierungsprozess beschleunigen und unterschiedliche Angebote sowie digitale Services zeit- und kosteneffizient miteinander verzahnen.

Auch die OECD geht davon aus, dass der leichtere Zugang zu hochwertigen Gesundheitsinformationen, wie ihn ein Ökosystem nach dem Vorbild der hier skizzierten Produktvision bietet, kostensparende Effekte entfalten kann. Sie schätzt, dass durch eine verbesserte Gesundheitskompetenz drei bis fünf Prozent der Ausgaben im Gesundheitswesen eingespart oder an anderer Stelle genutzt werden könnten. Das entspräche allein für Deutschland einer Summe von neun bis 15 Milliarden Euro pro Jahr.

Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb solcher Gesundheitsökosysteme erfordern jedoch – je nach Größe – teils erhebliche Investitionen. Auch für den laufenden Betrieb fallen Kosten an. So stellt sich die Frage, welche Finanzierungsmodelle geeignet sind, um ein derartiges Ökosystem zu schaffen und einen dauerhaften Plattformbetrieb inklusive einer laufenden Weiterentwicklung zu ermöglichen.

Anforderungen an den Finanzierungsansatz einer nationalen Gesundheitsplattform

Für Gesundheitsökosysteme sind unterschiedliche Finanzierungsmodelle denkbar, die wiederum eine Reihe von Vor- und Nachteilen mit sich bringen. Bei der Betrachtung dieser Optionen gilt es, die Leitplanken zu berücksichtigen, an denen sich die nationale Gesundheitsplattform orientieren soll (vgl. Eckpunkte und Prämissen):

  • Keine Gewinnorientierung: Durch den Betrieb der Plattform soll kein Gewinn erzielt werden; erwirtschaftete Einnahmen fließen stattdessen in ihre Weiterentwicklung. Dies wirkt sich auch auf die mögliche Rechtsform des Ökosystems aus (vgl. Trägerschaft: Staatlich oder privat organisiert?). Diese Vorgabe bezieht sich selbstverständlich nur auf den Plattformbetreiber. Teilnehmende Anbieter von Gesundheitsinformationen oder Services können als Teil des Ökosystems durchaus gewinnorientiert arbeiten.
  • Unabhängigkeit: Das Ökosystem soll neutral und unabhängig von den Partikularinteressen einzelner Akteure agieren. Dies gilt neben Leistungserbringern und Kostenträgern des Gesundheitswesens auch für kommerzielle Interessen privatwirtschaftlicher Unternehmen und schließt eine Reihe von Finanzierungsoptionen, etwa einen werbefinanzierten Betrieb, praktisch aus.
  • Nachhaltigkeit: Aufbau und Skalierung von Ökosystemen erfordern Zeit und sind gleichzeitig von schnelllebigen technologischen Veränderungen geprägt – entsprechend langfristig sollte die Finanzierung angelegt sein.
  • Transparenz: Da sowohl privatwirtschaftliche als auch öffentliche Akteure am digitalen Ökosystem teilnehmen und der Ökosystembetreiber in gesetzlichem Auftrag handeln würde, sollte die Finanzierung für alle transparent und nachvollziehbar sein. Dies erhöht auch das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in die Plattform.
  • Offenes System: Die nationale Gesundheitsplattform soll als offenes Ökosystem entwickelt werden, das die Anbindung verschiedener Gesundheitsanbieter erlaubt. Dafür sind entsprechende Voraussetzungen zu schaffen, was wiederum laufende Kosten erzeugt – etwa für die Entwicklung, Bereitstellung und Pflege von APIs oder anderen zentralen Komponenten.

Unterschiedliche Finanzierungsmodelle denkbar

Bei der Auswahl geeigneter Finanzierungsmodelle empfiehlt sich eine differenzierte Betrachtung von Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der Plattform, denn es ergeben sich eine Reihe von Finanzbedarfen, für die sich wiederum unterschiedliche Formen der Finanzierung anbieten:

Aufbaukosten. Beim Aufbau der Basisinfrastruktur fallen initiale Kosten an, beispielsweise für die technische Entwicklung der IT-Plattform, rechtliche und regulatorische Konzepte sowie für die Einbindung der ersten Gesundheitsanbieter in das Ökosystem. Für die Startphase bietet sich daher eine einmalige Grundfinanzierung an – durch Zuschüsse oder Fördermittel von Stiftungen, der öffentlichen Hand oder der „Gesellschafter“ des Ökosystems. Ein Beispiel für die staatliche Förderung der Digitalisierung ist der „National Digital Health Plan“ in Israel. Die Regierung stellt darin ein Budget von rund 300 Millionen US-Dollar bereit, unter anderem für den Aufbau einer Big-Data-Plattform mit anonymisierten Gesundheitsinformationen nahezu aller israelischen Bürgerinnen und Bürger.

Laufende Betriebskosten. Ist das Ökosystem errichtet, müssen seine laufenden Kosten gedeckt werden, etwa für den operativen Betrieb sowie für Wartung, Software-Lizenzen, Marketing und Personal. Auch diese Ausgaben lassen sich über öffentliche Zuschüsse aus Steuer- oder Beitragsmitteln finanzieren. Ergänzend zu einer unabhängigen Grundfinanzierung könnten jedoch auch alternative Finanzierungsmodelle in Betracht gezogen werden: Neben klassischen Abo-Modellen kämen genossenschaftlich ausgerichtete Ansätze oder innovative Modelle wie etwa „Corporate Profit Sharing“ in Frage.

  • Abo-Modelle: Im Mediensektor oder Onlinehandel werden schon seit längerem Abo-Modelle angeboten. Gegen eine regelmäßige Gebühr erhalten Abonnenten Zugang zu Nachrichten, Streaming von Serien oder Musik und weiteren Vorteilen. Die Mitgliedsbeiträge könnten wesentlich zur laufenden Verbesserung der Services beitragen, bauen jedoch zugleich eine finanzielle Hürde für Nutzerinnen und Nutzer auf und erhöhen so die soziale Ungleichheit beim Zugang zu Gesundheitsinformationen. Die daraus resultierende Einschränkung der Nutzerzahlen würde zudem die Attraktivität der Plattform für Anbieter gesundheitsrelevanter Informationen und Services beeinträchtigen.
  • Genossenschaftsmodelle: Die klassische genossenschaftliche Finanzierung – bekannt von Banken, Wohnungsbau oder dem Agrarsektor – wird zunehmend in moderner Form auf den Gesundheitsbereich übertragen. Das Beispiel der französischen „Welcoop Cooperative“ zeigt, wie sich eine traditionelle Apothekergenossenschaft zu einem digitalen Ökosystem für Patientinnen und Patienten, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie entwickelt hat. Auch für die hier skizzierte nationale Gesundheitsplattform könnte ein solches Modell eine nachhaltige und unabhängige Finanzierungsperspektive schaffen.
  • Innovative Finanzierungsmodelle: Über Markenlizenzen oder „Corporate Profit Sharing“ werden Teile des Gewinns von Unternehmen genutzt, um Initiativen im Gesundheitswesen zu unterstützen. Die Optionen reichen von Investitionen in Forschung und Entwicklung bis zur Förderung von Programmen, die den Zugang zur Gesundheitsversorgung erleichtern. Im Rahmen der nationalen Gesundheitsplattform könnten die angebundenen Unternehmen einen Teil ihres Gewinns in das Ökosystem reinvestieren. Über die Verwendung bestimmen – abhängig von der Rechtsform der Plattform – der Betreiber und die Unternehmen gemeinsam, um eine Einflussnahme auszuschließen.

Weiterentwicklungskosten. Der Ausbau eines Ökosystems beinhaltet unter anderem die Bereitstellung zusätzlicher Services und Schnittstellen, um die Plattform für bestehende Nutzerinnen und Nutzer attraktiv zu halten und neue zu gewinnen. Die Finanzierung kann ähnlich gestaltet sein wie bei Aufbau und Betrieb (Stiftung, Genossenschaft), aber auch durch alternative Modelle ergänzt werden. Folgende Varianten sind bereits in der Praxis erprobt:

  • Gemeinnütziger Geschäftsbetrieb: Neben dem Kerngeschäft könnten weitere Geschäftsmodelle realisiert werden, die primär nicht mit der Plattform im Zusammenhang stehen. So könnte die Plattform z. B. ihren Datenzugang nutzen, um Services für Gesundheitsanbieter bereitzustellen und dann aus den Einnahmen die Weiterentwicklung der Plattform zu finanzieren.
  • Entwicklung „on demand“: Auch private Gesundheitsanbieter, die vom Ökosystem durch die Skalierung ihrer Dienste profitieren, können an der Finanzierung des Plattformausbaus beteiligt werden. Auf der Schweizer Gesundheitsplattform „Well“ beispielsweise arbeiten mehrere Ärztenetzwerke mit dem Betreiber an einem Praxis-Check-in und einem Terminbuchungssystem in der Well-App. Um nicht in Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Anbietern zu treten, kann sich die Entwicklungsleistung des Ökosystembetreibers auf die Plattforminfrastruktur (z. B. Schnittstellen) beschränken.
  • Transaktionsbasierte Gebühren: Alternativ ließen sich private Gesundheitsanbieter über die Nutzung ihrer Services an der Finanzierung beteiligen. So könnten sie etwa an den Betreiber des Ökosystems – ähnlich wie bei Reise- und Hotelbuchungsportalen – eine prozentuale Gebühr entrichten, sobald ein Service in Anspruch genommen wird.

Ein weiterer aus dem E-Commerce bekannter Finanzierungsansatz sind Premium-Modelle, bei dem Nutzerinnen und Nutzer für Services zahlen, die über das Basisangebot hinausgehen. Im Gesundheitswesen allerdings bieten sie sich weniger an, da sie (wie bereits erwähnt) den allgemeinen Zugang zu Gesundheitsinformationen einschränken und so die soziale Ungleichheit verstärken können.

 

Kreative Lösungen für eine nachhaltige Finanzierung

Die Vision einer nationalen Gesundheitsplattform, wie sie im Projekt „Trusted Health Ecosystems“ entwickelt wird, verspricht viele Vorteile: Sie hat das Potenzial, die Gesundheitskompetenz zu fördern, personalisierte Versorgungsangebote zu schaffen und in letzter Konsequenz auch Kosten der Gesundheitsversorgung zu senken. Diesen wirtschaftlich durchaus beachtlichen Potenzialen stehen erhebliche finanzielle Herausforderungen gegenüber, denn die Finanzierung eines solchen Ökosystems erfordert nicht nur beträchtliche Investitionen für den Aufbau, sondern auch die Deckung der laufenden Betriebs- und Weiterentwicklungskosten.

Die Höhe dieser Kosten hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab, die sich erst im Rahmen einer Feinplanung genauer abschätzen lassen (vgl. Erste Gedanken zur technischen Struktur der nationalen Gesundheitsplattform). Die Finanzierung einer nationalen Gesundheitsplattform mit zivilgesellschaftlicher Verankerung bedarf aber in jedem Fall kreativer Lösungen, die den Finanzbedarfen der unterschiedlichen Entwicklungsphasen folgen und der Plattform angemessene finanzielle Spielräume verschaffen.

Letztlich hängt die Wahl des Finanzierungsmodells von den spezifischen Anforderungen und Zielen der nationalen Gesundheitsplattform ab. Hierzu zählen etwa die Gemeinwohlorientierung, die Unabhängigkeit von Partikularinteressen, Nachhaltigkeit, Transparenz und die Offenheit des Systems. Ein integrativer Ansatz, der verschiedene Finanzierungsquellen miteinander kombiniert, könnte die besten Ergebnisse erzielen und die langfristige Entwicklung und Nachhaltigkeit des Ökosystems gewährleisten.

Literatur

Eichler K, et al. (2009). The costs of limited health literacy: a systematic review. International Journal of Public Health 54. 313–324.

McKinsey & Company (2022). Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die 42-Milliarden-Euro-Chance für Deutschland. URL: https://www.mckinsey.de/news/presse/2022-05-24-42-mrd-euro-chance

Ministry of Health, State of Israel (2018). The Government has approved a National Program for Promoting the Digital Health Field. URL: https://www.health.gov.il/English/News_and_Events/Spokespersons_Messages/Pages/25032018_2.aspx

World Health Organization (‎2019)‎. Interview with Jens Spahn, Federal Minister of Health, Germany. Public health panorama 5 (‎2)‎. 163–165. WHO. Regional Office for Europe. URL: https://apps.who.int/iris/handle/10665/327036

Autoren

Dr. Sebastian Krolop, MD, PhD, MSc, ist Experte mit 25 Jahren Berufserfahrung als Notarzt, Ökonom, Stratege und Innovator. Seine Spezialgebiete umfassen die Transformation und Finanzierung von digitalen Technologien in internationalen Gesundheitssystemen. Er fungierte als Vorstandsmitglied der HIMSS (Healthcare Information and Management Systems Society, Chicago, IL, USA) und hatte dort die Aufsicht über Bereiche wie Strategy, Operations, Startups und die eigene digitale Ökosystemplattform „accelerate“. Zuvor war er Partner und Industry Leader Life Sciences und Health Care bei Deloitte. Sebastian Krolop ist Autor des jährlichen „Krankenhaus Rating Report“ und hat als Autor und Ko-Autor an über 40 Büchern, Schwerpunkt Finanzierung und Digitalisierung von Gesundheitsökosystemen, mitgewirkt.

Dr. Marko Queitsch studierte Wirtschaftsingenieurswesen und promovierte zum Thema Unternehmensmanagement. Er forschte als Wirtschaftswissenschaftler zu Fragen digitaler Kommunikation im Gesundheitswesen und entwickelte in der Industrie digitale Gesundheitsportale. Als Head of Business Development konzipiert er für die Bst Gesundheit gGmbH (ehemals Weisse Liste gGmbH), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Bertelsmann Stiftung, gemeinnützige Geschäfts- und Finanzierungsmodelle. Zudem unterstützt er das Projekt „Trusted Health Ecosystems“ der Bertelsmann Stiftung in den Schwerpunktthemen Betriebs- und Trägermodell sowie Daten- und Softwarearchitektur.

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    Internationale Plattform-Lösungen – Was können wir von ihnen lernen?

    Transkript

    Intro

    Wie schaffen wir Ökosysteme, die die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung erhöhen? Wie schaffen wir Ökosysteme, die Prävention erleichtern?

    Wie entsteht Vertrauen in eine digitale Plattform?

    Aus meiner Sicht ist es wichtig, auch zu sagen, was macht man denn, um Vertrauen herzustellen und zu schaffen. Da denke ich, sind zwei Ansätze wichtig. Das eine ist Klarheit. Was ist denn der Zweck für Bürgerinnen und Bürger? Und zum anderen Transparenz zu schaffen.

    Ein schönes Beispiel aus meiner Sicht ist Estland. Die haben gesetzlich geregelt der Zweck, zu dem bestimmte Gesundheitsbedienstete auf Gesundheitsdaten zugreifen dürfen und wann das erlaubt ist und wann das nicht erlaubt ist. Und zum zweiten haben sie Transparenz geschaffen, indem Bürgerinnen und Bürger über das estnische Gesundheits- und Bürgerportal sich einloggen können, um zu sehen, wer auf welche Daten zugegriffen hat.

    Was braucht es noch, um eine Gesundheitsplattform attraktiv zu machen?

    Der Nutzen ist das zentrale Element. Und bei Gesundheitsplattformen und Gesundheitsökosystemen geht es oft darum, Services zu schaffen, die sowohl bei Patientinnen und Patienten und Bürgern einen Mehrwert schaffen, als auch bei den Leistungserbringern im Gesundheitswesen, sei es Krankenschwestern, Pfleger, Ärzte und Ärztinnen etc.

    Oft sind diese Services auch miteinander verknüpft, dass dann ein Service sowohl für die Bürger da ist und in dem Service sind dann auch Leistungsbringer mit dabei. Deswegen ist es zentral nutzerzentriert, diese Services zu entwickeln und diese Nutzer und Stakeholder von Anfang an einzubinden, dass man dann idealerweise einen Service schafft, der auf der einen Seite einen Nutzen für idealerweise mehrere Stakeholder hat und auf der anderen Seite auch effektiv und effizient funktioniert für die, die dann den Service erbringen müssen.

    Ein schönes Beispiel in der Hinsicht ist Dänemark. Die arbeiten sehr stark mit Nutzerpaneln und Nutzerinterviews und Surveys und der Ko-Kreation von Services mit Bürgern und Leistungserbringern zusammen, um dann am Endeffekt Service zu haben, die den Wert oder den Mehrwert für die Stakeholder haben, aber auf der anderen Seite auch effektiv und effizient gemanagt werden können, damit dann auch die Nutzerzahlen hochgehen können.

    Welche Ziele sollte eine nationale Gesundheitsplattform verfolgen?

    Die Ambition könnte sein, wie schaffen wir Ökosysteme, die die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung erhöhen? Wie schaffen wir Ökosysteme, die Prävention erleichtern? Wie schaffen wir Ökosysteme, die es den Betroffenen erlauben, mit chronischen Krankheiten besser umzugehen? Und idealerweise auch, wie schaffen wir Ökosysteme, die es den Leistungserbringern und -erbringerinnen im Gesundheitswesen schaffen, mehr Zeit mit Patienten zu verbringen, weniger Zeit mit der Verwaltung? Ein wichtiges Konzept könnte das sein, offene Ökosysteme zu schaffen, indem dann in einem Ökosystem Drittanbieter ihre Services anbieten können, die dann bestimmte Qualitäts- und Transparenz- und Sicherheitskriterien erfüllen.

    In Israel hat man so ein offenes Ökosystem geschaffen. Das sind zwei interessante Bereiche. Der eine Bereich ist Gesundheitsdatenaustausch, dass dann Arzt 2 weiß, was Arzt 1 mit Patient 3 vorher gemacht hat und dadurch bessere Behandlungen und bessere Behandlungsentscheidungen treffen kann. Das andere interessante Konzept ist das Thema Drittanbieter in einem Ökosystem, wo dann zum Beispiel Start-ups oder allgemein Gesundheitsfirmen solche Services in einem Ökosystem anbieten können. Und aus Sicht eines Landes kann das dann nochmal einen richtigen Innovationsschub schaffen, indem man die Innovationskraft der Gesundheitsfirmen bündelt, ein Stück weit auch eine Plattform schafft und für die Bürger einfach zugänglich macht.

    Inhalt

    Experte

    Dr. Tobias Silberzahn ist Biochemiker und arbeitet als Partner im Berliner Büro von McKinsey. In seiner Arbeit dreht sich alles um das Thema Gesundheitsinnovation und „Health Tech Business-Building“. Zusätzlich leitet Tobias Silberzahn das globale Health Tech Network, ein Netzwerk von über 1.800 CEOs/Gründern digitaler Gesundheitsfirmen, 250 Investoren und 300 Corporates, und ist Mitherausgeber des jährlichen „eHealth Monitors“, einem Buch zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems im MWV-Verlag. Innerhalb von McKinsey leitet Tobias Silberzahn ein präventives Gesundheitsprogramm, das die Themen Schlaf, Ernährung, Fitness und Stressmanagement abdeckt.

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    Staatliches Informationshandeln: Was darf der Staat?

    Bei der Entwicklung eines Trägermodells für eine nationale Gesundheitsplattform liegt es zunächst nahe, den Aufbau und Betrieb in einem öffentlich-rechtlichen Kontext zu verorten. Staatliches Informationshandeln – verstanden als jede Form der Kommunikation von Informationen, Warnungen oder Empfehlungen – unterliegt jedoch besonderen rechtlichen Anforderungen. Im Folgenden gehen wir der Frage nach, inwieweit überhaupt von staatlicher Seite Informationen zur Verfügung gestellt werden können und unter welchen Bedingungen es möglich bzw.

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      Nationale Gesundheitsplattform – Redaktionelle Erstellung von Inhalten

      Transkript

      Intro

      Es sollte also bei der nationalen Gesundheitsplattform nicht darum gehen, ein Konkurrenzangebot zu bereits bestehenden Informationsangeboten, sondern einen Mehrwert zu schaffen.

      Wer trägt die Verantwortung für die Inhalte einer nationalen Gesundheitsplattform?

      Bei der Frage nach der Verantwortung für die Inhalte einer nationalen Gesundheitsplattform kommt es im Wesentlichen darauf an, über welche Inhalte man spricht. Für eigene Inhalte übernimmt der Portalbetreiber zunächst einmal die Verantwortung. Bei fremden Inhalten kann eine Verantwortung dann bestehen, wenn sich der Portalbetreiber diese zu eigen macht. Etwa dann, wenn er diese vorab prüft oder anders zum Ausdruck bringt, dass er die Verantwortung für diese übernehmen möchte.

      Übernimmt eine andere Stelle die Vorabprüfung der Informationen, also eine Stelle, die nicht der Portalbetreiber ist, kann diese rechtliche Bewertung auch anders ausfallen. Dann besteht aber auch noch selbst bei fremden Inhalten die Möglichkeit, dass der Portalbetreiber in Anspruch genommen wird, beziehungsweise insoweit Verantwortung trägt. Dies bedeutet, der Portalbetreiber muss hier einen Mechanismus etablieren, damit Nutzerinnen falsche beziehungsweise rechtswidrige Informationen melden können.

      Wie ist die Erstellung eigener Inhalte unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu bewerten?

      Unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten ist die Erstellung eigener Inhalte einer nationalen Gesundheitsplattform schwierig zu bewerten. Jedenfalls dann, wenn staatliche Akteure an dieser Plattform mitwirken. Im Grundsatz sollen staatliche Angebote nur dort geschaffen werden, wo eine Art von Marktversagen stattfindet. Das heißt, entweder nicht hinreichend Informationen kommuniziert werden oder nicht hinreichend transparent Informationen im Gesundheitsbereich transportiert werden.

      Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass Anbieter von digitalen Gesundheitsangeboten ganz gut in der Lage sind, hier die Nachfrage zu befriedigen. Es sollte also bei der nationalen Gesundheitsplattform nicht darum gehen, ein Konkurrenzangebot zu bereits bestehenden Informationsangeboten in Online-Kontexten zu schaffen, sondern einen Mehrwert zu schaffen. Und das nicht nur für die Nutzerinnen und Nutzer, sondern eben auch für die Anbieter von digitalen Informationsangeboten im Gesundheitsbereich.

      Welche Empfehlungen lassen sich daraus für die Content-Strategie der Plattform ableiten?

      Hinsichtlich der Content-Strategie der nationalen Gesundheitsplattform wäre dabei zu berücksichtigen, dass die Erstellung von eigenen beziehungsweise zu eigen gemachten Inhalten und deren Verbreitung unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nur schwer zu rechtfertigen ist. Jedenfalls, wenn und soweit staatliche Stellen an dem Vorhaben beteiligt werden. Vorzugswürdig erscheint hier eher die Verbreitung von Fremdinhalten, also solcher Inhalte, die durch zivilgesellschaftliche beziehungsweise privatwirtschaftlich organisierte Akteure erstellt werden. Die Anbieter solcher Informationsangebote sollten fairen und transparenten Zugang zu dem Portal erhalten.

      Disclaimer

      Die in dem Interview getroffenen Aussagen beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in Deutschland. Sie stellen einen Leitfaden und gerade keine individuelle Rechtsberatung dar, die über das Projekt Trusted Health Ecosystems hinausgeht.

      Inhalt

      Expertin

      Prof. Dr. Laura Schulte arbeitete während ihrer Promotion an einem Lehrstuhl für Verfassungsrecht als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Sie promovierte zu einem datenschutzrechtlichen Thema und forschte hierzu unter anderem auch an der Queen Mary School of Law in London. Von 2020 bis 2023 war sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei BRANDI-Rechtsanwälte am Standort Bielefeld und dort im Fachbereich IT- und Datenschutzrecht tätig. Seit August 2023 ist sie Professorin für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Bielefeld.

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        Gesundheitsökosysteme erfolgreich etablieren – Vorbilder aus dem Ausland

        Dr. Tobias Silberzahn

        Ein Gesundheitsökosystem, wie es im Projekt „Trusted Health Ecosystems“ angestrebt wird, muss vielfältige Anforderungen erfüllen, wenn es Mehrwert im Gesundheitsbereich stiften will. Internationale Vorbilder zeigen: Ein erfolgreiches Betriebsmodell kombiniert die aktive Einbindung und Orchestrierung teilnehmender Akteure mit gemeinsamen technischen Standards.

        Digitale Ökosysteme haben in verschiedenen Industrien traditionelle Geschäftsmodelle verändert und dabei Wert für Kunden und Marktteilnehmer geschaffen. So vernetzen z. B. E-Commerce-Plattformen Anbieter und Kaufinteressenten direkt miteinander und ermöglichen so effizienten Handel. Solche offenen Ökosysteme könnten künftig auch im digitalen Gesundheitswesen eine Rolle spielen. Zu ihren typischen Merkmalen zählen:

        Multi-Stakeholder-Netzwerk. Ein offenes Ökosystem vereint eine Vielzahl von Akteuren mit unterschiedlichen Interessen. Im Gesundheitswesen könnten dies zum Beispiel Patientinnen und Patienten, Leistungserbringer, Kostenträger und Anbieter von Produkten und Services sein.

        Co-Creation. Die Bereitstellung von Informationen und Services sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung erfolgen nicht nur durch den Plattform-Betreiber, sondern auch durch Drittanbieter bzw. Stakeholder „auf der Plattform“. Auf diesem Prinzip basieren beispielsweise auch die „App Stores“ von Mobiltelefonanbietern, in denen Drittentwickler ihre Anwendungen zum Download anbieten.

        Selbstverstärkende Effekte. Der Mehrwert von Ökosystemen ist eng verknüpft mit einer hohen Adoptionsrate: Je mehr Akteure aktiv sind, desto mehr gewinnt das Ökosystem an Attraktivität und zieht so weitere Nutzende an. Bekannt ist dieser Mechanismus von sozialen Netzwerken, die teilweise rapide skalieren, sobald eine „kritische Masse“ an Nutzenden erreicht ist. Auch im digitalen Gesundheitsbereich könnten solche selbstverstärkenden Effekte auftreten: Je mehr Versicherte einen digitalen Service nutzen, desto relevanter wird die Anwendung für Leistungserbringer – und umgekehrt.

        Worauf es bei der Ausgestaltung von Gesundheitsökosystemen ankommt: Vier Erfolgsfaktoren für das Betriebsmodell

        Ein Kernelement erfolgreicher Ökosysteme ist die aktive Partizipation der Stakeholder. Ein weiteres ist die richtige organisatorische Ausgestaltung, damit das Ökosystem sein Potenzial vollständig entfalten kann. Vier Faktoren spielen dabei eine zentrale Rolle, wie die nachfolgenden Beispiele aus verschiedenen Ländern zeigen.

         1. Patientenpfade „end-to-end“

        Aus Nutzerperspektive ist die nahtlose Integration von Stakeholdern und Services ein wichtiger Mehrwert von Ökosystemen. Denn so entstehen Patientenpfade „end-to-end“, bei denen verschiedene Services ineinandergreifen und individuell zugeschnitten werden können, z. B. von der Terminbuchung zur (Tele-)Konsultation zur Verschreibung mittels E-Rezept und Medikamentenlieferung. Die Verknüpfung mit grundlegenden „Enabler-Anwendungen“ wie etwa der elektronischen Patientenakte ermöglicht dabei eine nahtlose Versorgung ohne „Systemwechsel“ und mit konsistenten Daten.

        Fallbeispiel: „Health Village“ in Finnland

        Das von finnischen Universitätskliniken entwickelte „Health Village“ umfasst virtuelle Einrichtungen („Hubs“) für verschiedene Versorgungszwecke (z. B. Notfälle, Reha, mentale Gesundheit), die über digitale Pfade („My Path“) je nach Patientendiagnose verknüpft werden. Nach ärztlicher Überweisung können Teilnehmende z. B. via Smartphone digitale Versorgungsleistungen wie Videosprechstunden oder Selbsthilfeprogramme abrufen. Mehr als 400 solcher Versorgungspfade ergänzen mittlerweile die Gesundheitsversorgung vor Ort.

         2. Konsequente Nutzerzentrierung

        Um eine möglichst hohe Adoptions- und Aktivitätsrate zu erzielen, sollten sich die Angebote des Ökosystems konsequent an den Bedürfnissen der Nutzenden ausrichten. Nutzerzentrierung bedeutet die Einbeziehung der am Ökosystem Beteiligten in die Weiterentwicklung der Services – was auch die Nutzerbindung vertieft.

        Fallbeispiel: „Sundhed.dk“ in Dänemark

        Über ein „User Panel“ beteiligt das dänische Gesundheitsportal „Sundhed.dk“ Patientinnen und Patienten aktiv an der Weiterentwicklung von E-Health-Anwendungen. So wird z. B. über Fokusgruppen, begleitete Nutzertests, Interviews oder Fragebögen gezielt Nutzerfeedback erhoben. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse (z. B. Feedback zu existierenden Lösungen, Wünsche zu neuen Funktionalitäten) fließen in die Weiterentwicklung des Portals und einzelner E-Health-Lösungen ein – was zu einer Verbesserung der Nutzererfahrung und somit letztendlich zu einem höheren Nutzen für Patientinnen und Patienten führen soll.

         3. Governance zur Einbindung der Stakeholder

        Damit die Angebote im Ökosystem sinnvoll ineinandergreifen können, braucht es geeignete Governance-Mechanismen. Dem Betreiber kommt dabei die Rolle des Orchestrators zu, die Stakeholder zusammenzubringen und die Rahmenbedingungen für ein bedarfs- und lösungsorientiertes Zusammenspiel zu schaffen. Eine klare Governance regelt dabei die Zuständigkeiten der am Ökosystem beteiligten Akteure.

        Fallbeispiel: Gesundheitsplattform „Well“ in der Schweiz

        Ursprünglich von Krankenkassen und Gesundheitsanbietern gegründet und entwickelt, sind inzwischen auch Ärztenetzwerke und andere Partner Teil von „Well“. Die Einbindung der verschiedenen Akteure wird von der Well AG orchestriert.

         4. Technische Interoperabilität

        Erfolgreiche Ökosysteme ermöglichen den reibungslosen Informationsaustausch zwischen Stakeholdern durch einheitliche Schnittstellen und Standards. Festgelegt werden sie typischerweise vom Betreiber des Ökosystems unter Berücksichtigung der internationalen Regelungen zur Interoperabilität. Der Standard „Fast Healthcare Interoperability Resource“ (FHIR) schafft im Gesundheitsbereich z. B. eine einheitliche Grundlage für nationalen und grenzüberschreitenden Datenaustausch.

        Fallbeispiel: FHIR in Israel

        Israel setzt bereits auf FHIR als Standard im Gesundheitsbereich. Mit einem Mix aus Anreizsystemen und regulatorischen Vorgaben will Israel Gesundheitsdaten mit diesem Standard besser nutzbar machen. Die israelischen Health Maintenance Organisations (die gleichzeitig Versicherer, Leistungserbringer und Krankenhausbetreiber sind), Forschungseinrichtungen, Start-ups und weitere Gesundheitsanbieter – sie alle sollen vom besseren Gesundheitsdatenaustausch profitieren.

        Die Zukunft offener Ökosysteme im Gesundheitsbereich

        Ein offenes Gesundheitsökosystem hätte das Potenzial, viele Stakeholder im deutschen Gesundheitswesen mit Bürgerinnen und Bürgern zu verknüpfen. Dabei könnte auf bestehenden Strukturen aufgesetzt werden: So existiert mit der TI bereits eine nationale Telematikinfrastruktur. Elektronische Patientenakte und E-Rezept wiederum könnten das „Fundament“ für den Austausch von Gesundheitsdaten in einem offenen Gesundheitsökosystem sein.

        Die beschriebenen Erfolgsfaktoren zeigen, dass die Anforderungen, erfolgreiche Ökosysteme aufzubauen, vielfältig sind: Es braucht nutzerzentrierte Konzepte und effektive Steuerungsstrukturen, um verschiedene Akteure zu orchestrieren und technische Standards zu etablieren.

        Um dies zu erreichen, kann z. B. eine Organisation etabliert werden, welche die strategischen Linien für das Gesundheitsökosystem vorgibt und das Ökosystem orchestriert – mit der Möglichkeit einer direkten Partizipation durch die Stakeholder und Drittanbieter im Ökosystem.

        Autor

        Tobias Silberzahn ist promovierter Biochemiker und arbeitet als Partner im Berliner Büro von McKinsey. In seiner Arbeit dreht sich alles um das Thema Gesundheitsinnovation und „Health Tech Business-Building“. Zusätzlich leitet Tobias Silberzahn das globale Health Tech Network, ein Netzwerk von über 1.800 CEOs/Gründern digitaler Gesundheitsfirmen, 250 Investoren und 300 Corporates, und ist Mitherausgeber des jährlichen „eHealth Monitors“, einem Buch zur Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems im MWV-Verlag. Innerhalb von McKinsey leitet Tobias Silberzahn ein präventives Gesundheitsprogramm, das die Themen Schlaf, Ernährung, Fitness und Stressmanagement abdeckt.

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          Redaktionelle Erstellung vs. Brokering: Woher kommen die Inhalte?

          Prof. Dr. Laura Schulte

          Die im Projekt „Trusted Health Ecosystems“ skizzierte Vision einer nationalen Gesundheitsplattform wirft die Frage nach der Herkunft der dort angebotenen Inhalte und Dienste auf. Ein bedarfsgerechtes Angebot stellt hohe Anforderungen an die Vielfalt und den Umfang der Informationen und Dienste, denen ein Anbieter allein kaum gerecht werden kann. Die Inhalte müssen jedoch nicht zwangsläufig vom Plattformbetreiber selbst bereitgestellt werden. Die folgenden Überlegungen gehen der Frage nach, ob der Plattformbetreiber eigene Informationen erstellen oder sich eher auf die Vermittlung von Fremdinformationen beschränken sollte.

          Herausforderung

          Mit der Verbreitung von Informationen gehen bestimmte rechtliche Anforderungen einher, die sich ganz grundsätzlich danach unterscheiden, wem die Inhalte zuzuordnen sind. Die Frage der Zuordnung beurteilt sich im Wesentlichen danach, welcher Eindruck hinsichtlich der Urheberschaft bzw. der Verantwortung für Inhalte bei den Nutzerinnen und Nutzern eines Informationsangebots erweckt wird. Die in diesem Kontext relevanten rechtlichen Anforderungen können von präventiven Prüfpflichten hinsichtlich der Richtigkeit der Inhalte, der Erlaubniseinholung bei fremden Inhalten, der Anbieterkennzeichnungspflichten bis hin zur Löschung von rechtswidrigen Inhalten reichen.

          Für die Mehrheit aller Informationsangebote wird davon ausgegangen, dass bei Bereitstellung fremder Informationen eine Prüfpflicht hinsichtlich deren Richtigkeit und Rechtmäßigkeit im Vorfeld nicht besteht, dann aber bei Hinweisen auf mögliche Rechtsverletzungen eine Prüfpflicht ausgelöst wird. Anders ist die Situation zu bewerten, wenn der Anbieter sich fremde Inhalte zu eigen macht. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Eindruck erweckt wird, der Anbieter habe die Informationen selbst überprüft oder sehe sie selbst auf anderer Grundlage als richtig an.

          Neben diesen haftungsrechtlichen Überlegungen hat die Abwägung zwischen der Erstellung eigener Informationen und dem Rückgriff auf die Informations- und Serviceangebote Dritter auch Implikationen für die rechtssichere Positionierung der angedachten nationalen Gesundheitsplattform. So ist zu bedenken, dass die Entscheidung für die Erstellung eigener Inhalte durch einen überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Betreiber Auswirkungen auf die Handlungsspielräume privatwirtschaftlicher Akteure haben und die am Markt tätigen Unternehmen benachteiligen könnte. Staatliches Informationshandeln steht immer unter der einschränkenden Voraussetzung, dass – neben weiteren Bedingungen – insoweit eine staatliche Aufgabe erfüllt werden muss (s. a. Staatliches Informationshandeln).

          Die Verteilung von qualitätsgeprüften, gesundheitsrelevanten Informationen liegt zwar im Interesse gesundheitlicher Aufklärung und damit auch im Interesse staatlicher Gesundheitspolitik. Ein allgemeiner staatlicher Auftrag bzw. eine gesetzliche oder gar verfassungsrechtliche Aufgabenzuweisung, aus der sich explizit der Betrieb einer nationalen Drehscheibe für Informationen ergibt, besteht allerdings (noch) nicht.

          Hintergrund

          Unabhängig von einer urheberrechtlichen Zuordnung von Informationen stellt sich zunächst die Frage, wer im Außenverhältnis als verantwortlicher Anbieter eines Informationsangebots anzusehen ist. Dies kann auch eine juristische Person sein, die sich die Informationen beschafft hat, beispielsweise über eine Lizenzvereinbarung oder eine sonstige Bereitstellung durch Dritte.

          Rechtlich sind online verfügbare Informationsangebote als Telemediendienste zu qualifizieren und fallen damit unter die Regulierung nach dem Telemediengesetz (TMG). Für alle Telemedien ist vorgegeben, dass ein Anbieter im Rahmen der Impressumspflicht gem. § 5 TMG zu benennen ist. Soweit ein Telemediendienst darüber hinaus journalistische oder redaktionelle Inhalte bereitstellt, muss zugleich auch eine rechtlich für den Inhalt – im Gegensatz zu der Informationsplattform an sich – verantwortliche Person benannt werden.

          Diese Transparenzpflichten dienen dazu, im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen eine Einrichtung bzw. eine Person zu nennen, gegenüber der die Ansprüche geltend gemacht werden können. Die Anbietereigenschaft besagt dabei aber nicht zwingend, dass alle Informationen oder sonstigen Inhalte wirklich von diesem Anbieter stammen müssen. Sie ist zunächst nur eine formale Zuordnung, damit für jedes Telemedienangebot immer eine klare Festlegung der Verantwortlichkeit erfolgt. Es ist also zu differenzieren nach der Verantwortung für eine technische Plattform einerseits und die auf der Plattform verbreiteten Inhalte andererseits. Zwar kann für beides ein und dieselbe Stelle im rechtlichen Sinne verantwortlich sein, doch dies muss nicht zwingend der Fall sein.

          Anbieter im Sinne des Telemediengesetzes können damit auch solche Einrichtungen bzw. Personen sein, die selbst keinen inhaltlichen Einfluss auf die Informationen genommen haben und diese nur als fremde Informationen bereitstellen. Der Anbieter ist also erster Ansprechpartner für eigene und für fremde Inhalte, allerdings ergeben sich im Weiteren Unterschiede bei der Verantwortlichkeit, etwa der Geltendmachung von Beseitigungs- und/oder Schadensersatzansprüchen im Falle der Veröffentlichung rechtswidriger oder falscher Inhalte.

          Im Grundsatz muss primär die Stelle, von der die Inhalte stammen, Verantwortung für diese übernehmen, etwa der Autor oder die Autorin eines Textes bzw. die Stelle, die eine Studie oder Grafik entwickelt und verbreitet. Der Betreiber eines Informationsangebots muss aus juristischer Perspektive selbst unmittelbar keine Verantwortung für fremde Inhalte übernehmen. Vielmehr findet im ersten Schritt lediglich eine Haftung für eigene, aber nicht für fremde Inhalte statt.

          In rechtlicher Hinsicht kommt es für die Abgrenzung von eigenen und fremden Inhalten darauf an, von wem die Inhalte jeweils erkennbar stammen. Hierbei ist allerdings nicht die Urheberschaft relevant; maßgeblich ist vielmehr die Wahrnehmung der Nutzerinnen und Nutzer. Folgt keine oder keine eindeutige Abgrenzung bei einem Informationsangebot, geht der Nutzer im Regelfall davon aus, dass alle Informationen entweder von dem Anbieter der Plattform stammen oder der Anbieter sich zumindest fremde Inhalte zu eigen macht.

          Nur wenn für Nutzer erkennbar ist, dass die abrufbaren Inhalte nicht von dem Anbieter stammen und dieser sich auch nicht mit den Inhalten in dem Sinne identifiziert, dass er erkennbar Verantwortung für diese übernehmen möchte, handelt es sich um fremde Angebote. Ein Verweis auf die Fremdheit ist dabei etwa in der Form möglich, dass für die einzelnen Inhalte transparent auf einen anderen Ansprechpartner oder eine externe Quelle verwiesen wird.

          Bisherige Erfahrungen zeigen, dass privat- bzw. zivilgesellschaftliche Akteure durchaus in der Lage sind, entsprechende Informationen selbst zu generieren und zu verteilen. Vor diesem Hintergrund erscheint es empfehlenswert, im Rahmen der nationalen Gesundheitsplattform unter Berücksichtigung sowohl staatlicher wie auch privatwirtschaftlicher bzw. zivilgesellschaftlicher Potenziale gesundheitsrelevante Informationen, die grundsätzlich von Fremdanbietern bereitgestellt werden, einer möglichst breiten Öffentlichkeit niederschwellig zugänglich zu machen. Im Ergebnis sollten von dem Betreiber der Plattform keine eigenen Inhalte erstellt und verteilt werden.

          „Die nationale Gesundheitsplattform sollte sich auf die Bündelung und Komposition von Fremdinhalten beschränken.“

          Prof. Dr. Laura Schulte

          Unter praktischen Gesichtspunkten ist zu überlegen, wie Dritte motiviert werden können, ihre Inhalte der Plattform zur weiteren Verteilung zur Verfügung zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass die Bereitstellung von Informationen durch Dritte für diese vor allem dann attraktiv ist, wenn ein hochwertiges Umfeld geboten wird und die Zulieferer von Informationen als Quelle angegeben werden.

          Wichtig erscheint zudem eine klare Definition von Vorgaben, welche Inhalte aufgenommen werden und wie mit diesen generell verfahren wird, etwa wie die Darstellung der Informationen erfolgen soll und in welchen Abständen diese ggf. zu aktualisieren sind. In einem solchen Umfeld ist es dann auch denkbar, dass mehrere gleichwertige Angebote bzw. Informationen angeboten werden, um den Nutzerinnen und Nutzern eine möglichst umfangreiche und neutrale Auswahl zu bieten.

          Fazit

          Unabhängig von den rechtlichen Aspekten ist es vor allem eine strategische Entscheidung, ob Informationen als eigene Informationen übernommen und angeboten werden sollen. Die Bereitstellung eigener Informationen ist in der Regel mit größerem Aufwand verbunden, sei es für die Erstellung entsprechender Inhalte oder deren Beschaffung. Bei Fremdinhalten ist der Aufwand geringer, dafür entsteht ein Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand. Hier muss außerdem sichergestellt werden, dass das gewünschte Qualitätsniveau erreicht wird.

          Im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Aspekte wäre ein marktoffenes Angebot von Fremdinhalten gegenüber dem Zu-eigen-Machen oder der Erstellung eigener Inhalte vorzuziehen, um einen möglichen Eingriff in die Grundrechte von Informationsanbietern zu vermeiden (vgl. Staatliches Informationshandeln). Die nationale Gesundheitsplattform sollte sich insofern auf die Bündelung und Komposition von Fremdinhalten beschränken und von einer routinemäßigen Prüfung einzelner Inhalte ebenso absehen wie von einer inhaltlich-redaktionellen Bearbeitung sowie der Einräumung umfassender Nutzungs- und Verwertungsrechte zugunsten des Plattformbetreibers.

          Tatsacheninformation oder Werturteil?

          Die Verantwortlichkeit für redaktionelle Inhalte hängt unter anderem von deren Einordnung als Tatsacheninformation oder Werturteil ab – wobei beide Kategorien für die nationale Gesundheitsplattform grundsätzlich denkbar sind. Eine Tatsacheninformation ist objektiv richtig oder falsch, daher trägt der Anbieter das Risiko der Verbreitung von Informationen, die sachlich unrichtig sind. An der Verbreitung falscher Informationen besteht kein schutzwürdiges Interesse, sodass diese spätestens nach Beanstandung immer zu löschen bzw. zu korrigieren sind. Bei Werturteilen scheidet eine objektive Bewertung aus: Eine Meinung kann zwar mehr oder weniger gut nachvollziehbar sein, aber nicht in Dimensionen wie „wahr“ oder „falsch“ bewertet werden. Vor diesem Hintergrund gibt es einen größeren Ermessensspielraum des Anbieters einer Informationsplattform.

          Schwierig wird die Abgrenzung bei Mischformen, insbesondere bei Meinungsäußerungen mit Tatsachenkern. In dieser Gestaltung liegt an sich eine Meinung vor, die aber auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage basiert. Stellt sich die Tatsachengrundlage als falsch heraus, wirkt sich dies auch auf das abgeleitete Werturteil ab. Jeder Anbieter von Informationsangeboten muss daher sorgsam überwachen, welche Arten von Informationen über seine Plattform veröffentlicht werden und wie diese geprüft werden müssen bzw. was bei Beanstandungen zu veranlassen ist (Hofmann, 2022: 780ff.)).

          Bei der Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit besteht generell das Risiko, dass einzelne Informationen sich später als falsch bzw. irreführend herausstellen. Diese Situation kann sich sowohl bei solchen Informationen ergeben, die selbst erarbeitet wurden, als auch bei Informationen, die von dritter Seite stammen und von dem Anbieter übernommen wurden. Sowohl für eigene als auch für fremde Angebote lassen sich Vorkehrungen treffen, um das verbleibende Restrisiko zu reduzieren und möglichst beherrschbar zu gestalten.

          (Beitrag veröffentlicht am 27.09.2023. Die hier getroffenen Aussagen beziehen sich ausschließlich auf die Rechtslage in Deutschland. Sie stellen einen Leitfaden und keine individuelle Rechtsberatung dar, die über das Projekt “Trusted Health Ecosystems” hinausgeht.)

          Literatur

          Hofmann F (2022). Lauterkeitsrechtliche Haftung von Online-Plattformen. Die neuen Transparenzvorgaben im UWG 2022 im Kontext lauterkeitsrechtlicher Plattformregulierung. in: GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 124. Jahrgang, 2. Juni 2022 (11/2022), S. 780 ff.

          Autorin

          Laura Schulte arbeitete während ihrer Promotion an einem Lehrstuhl für Verfassungsrecht als wissenschaftliche Mitarbeiterin. Sie promovierte zu einem datenschutzrechtlichen Thema und forschte hierzu unter anderem auch an der Queen Mary School of Law in London. Von 2020 bis 2023 war sie als Rechtsanwältin in der Kanzlei BRANDI-Rechtsanwälte am Standort Bielefeld und dort im Fachbereich IT- und Datenschutzrecht tätig. Seit August 2023 ist sie Professorin für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Bielefeld.

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